Wir sind es gewohnt, die Existenz von Recht mit dem Staat zu identifizieren. Die Gegenwart macht uns aber auf die Bedeutung von nichtstaatlichem Recht aufmerksam: zum Beispiel Sportrecht und Welthandelsrecht. Historisch gesehen ist Recht ohne Staat sogar der Normalfall. Am Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte fragt man deswegen auch nach der Geschichte von religiösen und ästhetischen Normen sowie von praktischen oder technischen Regeln, die für das Recht von Bedeutung sind.