Grundsätzlich nicht. Wer innerhalb der EU wandern möchte, muss über ausreichende Mittel verfügen, um seine Existenz selbst sichern zu können, oder muss erwerbstätig werden. Die Möglichkeit, sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem Heimatstaat aufzuhalten, wird Freizügigkeit genannt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der EU, mit dem die Rechte der UnionsbürgerInnen erweitert werden.
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